Patientenverfügungen
Jeder Mensch wünscht sich ein „Sterben in Würde“.
Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit selbstbestimmt im Vorhinein künstlich lebensverlängernde Maßnahmen im Falle einer sicher zum Tode führenden Erkrankung abzulehnen.
In unserer Ordination können Sie gerne eine Patientenverfügung aufsetzen lassen. In einem ausführlichen Gespräch werden alle Punkte der Patientenverfügung durchbesprochen und erörtert. Natürlich kann die Patientenverfügung mit Ihnen wichtigen Punkten erweitert werden.
Nach Abschluss muss diese Patientenverfügung notariell beglaubigt werden, damit Ihre Patientenverfügung in das entsprechende Register aufgenommen und damit auch abrufbar ist.
Die Patientenverfügung behält ihre Gültigkeit für 8 Jahre und muss anschließend verlängert werden. Natürlich besteht jederzeit die Möglichkeit, die Patientenverfügung zu widerrufen.