Führerschein- und Tauglichkeitsuntersuchungen
Für ein ärztliches Gutachten gemäß § 8 Abs 1 FSG-GV sind vom zu Untersuchenden dem sachverständigen Arzt zu zahlen:
Leistungen: | Kosten: |
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Lenkberechtigung der Gruppe 1 (Klasse A, B, B+E, F) | € 35,00 |
Lenkberechtigung der Gruppe 2 (Klasse C1+E, D, C+E,G) | € 50,00 * |
Wiederholungsuntersuchungen | € 30,00 |
*) In diesem Betrag ist die Untersuchung für die Gruppe 1 enthalten.
Wird eine Person gemäß § 22 Abs 4 dem Amtsarzt zugewiesen, so gebühren dem sachverständigen Arzt nur 50vH des oben angeführten Honorars.


- Führerscheinuntersuchung: Als bestellte sachverständige Ärzte führen wir Führerscheinuntersuchungen in unserer Ordination durch. Sollten Sie eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, bringen Sie bitte eine aktuelle Sehstärkenüberprüfung entweder vom Optiker oder Augenarzt mit. Weiters bitte den Lichtbildausweis nicht vergessen! Mehr erfahren: weiter
Sportattest – Tauchuntersuchung: Bei der Sportuntersuchung wird sowohl eine ausführliche körperliche, als auch eine EKG Untersuchung durchgeführt. Für die Bestätigung der Tauchtauglichkeit wird noch zusätzlich eine Spirometrie ( Lungenfunktionstestung ) durchgeführt.
- Untersuchungen zum Abschluss von Lebensversicherungen: Häufig wird von den Versicherungsanstalten eine ausführliche Untersuchung gefordert, die vor Abschluss von Lebensversicherungen durchgeführt werden müssen. Dabei handelt es sich meistens um Blut- und Harnuntersuchungen, EKG sowie ausführliche körperliche Untersuchungen.
Bitte beachten Sie, dass diese Untersuchungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden.