Führerschein- und Tauglichkeitsuntersuchungen
Für ein ärztliches Gutachten gemäß § 8 Abs 1 FSG-GV sind vom zu Untersuchenden dem sachverständigen Arzt zu zahlen:
| Leistungen: | Kosten: |
|---|---|
| Lenkberechtigung der Gruppe 1 (Klasse A, B, B+E, F) | € 35,00 |
| Lenkberechtigung der Gruppe 2 (Klasse C1+E, D, C+E,G) | € 50,00 * |
| Wiederholungsuntersuchungen | € 30,00 |
*) In diesem Betrag ist die Untersuchung für die Gruppe 1 enthalten.
Wird eine Person gemäß § 22 Abs 4 dem Amtsarzt zugewiesen, so gebühren dem sachverständigen Arzt nur 50vH des oben angeführten Honorars.


Bitte beachten Sie, dass diese Untersuchungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
